Garage Sposato GmbH — Stand: May 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Dienstleistungen der Garage Sposato GmbH, Meilistrasse 9, CH-8400 Winterthur (nachfolgend «Garage»), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie von der Garage schriftlich anerkannt werden.
Aufträge können mündlich, telefonisch oder schriftlich erteilt werden. Mit der Übergabe des Fahrzeugs bzw. der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich an. Die Garage behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.
Rechnungen sind innert 20 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Garage ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten (Retentionsrecht gemäss Art. 895 ZGB).
Der Einbau von kundenseitig mitgebrachten Ersatzteilen erfolgt ausschliesslich nach vorgängiger Absprache mit der Garage. Wird der Einbau vereinbart, wird auf den geltenden Stundenlohn ein Zuschlag von 30 % erhoben.
Die Garage übernimmt keine Gewährleistung für die Qualität, Eignung oder Kompatibilität von kundenseitig gelieferten Teilen. Allfällige Folgekosten, die durch die Verwendung solcher Teile entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers.
Die Garage gewährt auf ihre Dienstleistungen sowie auf das verwendete Material eine Garantie von 2 Jahren ab Datum der Rechnungsstellung. Die Gewährleistung umfasst die kostenlose Nachbesserung von Mängeln, die auf fehlerhafte Ausführung oder Material zurückzuführen sind.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemässe Bedienung, fehlende Wartung, äussere Einflüsse oder Eingriffe durch Dritte verursacht wurden.
Allfällige Mängel sind der Garage innert 8 Tagen nach Abholung des Fahrzeugs schriftlich oder telefonisch zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die erbrachten Leistungen als vollständig und mängelfrei anerkannt.
Bei berechtigten Reklamationen ist die Garage berechtigt, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung der Garage ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Fahrzeuge und darin befindliche Gegenstände, die zur Reparatur oder Inspektion übergeben werden, übernimmt die Garage die übliche Sorgfaltspflicht. Wertgegenstände im Fahrzeug sind durch den Auftraggeber vor der Übergabe zu entfernen.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung und in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Winterthur, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Die Garage behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website unter sposato.ch/agb abrufbar.